Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs ab dem 10.05.2021

Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs ab dem 10.05.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

herzlich möchte ich allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft des Graf-Adolf-Gymnasiums für die engagierte und flexible Mitarbeit in den verschiedenen ministeriell bzw. durch das Bundesinfektionsschutzgesetz verordneten pandemiebedingten Unterrichts– und Beschulungsformen an dieser Stelle meinen besonderen Dank aussprechen!

Es ist beeindruckend, zu erleben, wie flexibel sich alle Beteiligten auf die in rasantem Tempo wechselnden Beschulungsformate immer wieder engagiert und gegenseitig unterstützend einstellen! Diese in letzter Zeit viel beanspruchte Flexibilität ist angesichts der aktuellen Infektionslage weiterhin von uns allen gefordert.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Allgemeinverfügung des Landes NRW wird inzidenzbedingt ab dem 10.05.2021 wieder das Wechselmodell in „halber Vollpräsenz“ eingeführt. So kommt es zur partiellen Rückkehr in den Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen.

Folgende Regelungen werden auf der Grundlage der Beschlüsse des Schulministeriums bis aufs Weitere gelten:

Jeweils eine Hälfte aller Lerngruppen der Jahrgangsstufen 5 – EF wird in Präsenz in der Schule unterrichtet werden, während die andere Hälfte zu Hause Wochenplanaufgaben bearbeiten wird. Der bisherige Distanzunterricht, der durch Video- und Audiokonferenzen geprägt war, kann so nicht fortgesetzt werden, da sich alle Lehrkräfte dann wieder im Präsenzunterricht befinden werden.

Aus besonderen pädagogisch-didaktischen Erwägungen können Schüler*innen, die sich gerade in der Woche des Distanzunterrichts befinden, in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von Lehrkräften in den laufenden Unterricht der jeweiligen Lerngruppe digital zugeschaltet werden, wenn dieses für das jeweilige Lernarrangement aus Sicht der jeweiligen Lehrkraft sinnvoll erscheint. Dies gilt besonders für die Jahrgangsstufen 5 und 6.

Ein solches Vorgehen wird bis zum Sonntag vor dem jeweiligen Wochenstart bis 18.30 Uhr über die Cloud kommuniziert, sodass sich die Schüler*innen darauf einstellen können. Ansonsten werden die regulären Wochenplanaufgaben ebenfalls zu diesem Termin eingestellt.

Die Klassen- und Stufenleitungen der Jahrgangsstufen 5 bis EF hatten den Klassenpflegschaften vor den Osterferien bereits mitgeteilt, welche/r Schüler/in in welcher Teilgruppe in Präsenz in der Schule unterrichtet wird. Die Zuteilungen sind auf der Grundlage pädagogischer Erwägungen sowie der Regelung, dass Schüler*innen der Sek I, die Geschwister in der Sek I haben, i.d.R. gemeinsam mit diesen in der A-Woche zur Schule fahren können, vorgenommen worden.

Zu Beginn der nächsten Woche (A-Woche) werden nun die Teilgruppen in der Schule erwartet, die von Zuteilungsbeginn an (vor den Osterferien) der A-Woche zugeteilt wurden, da diese am längsten nicht mehr am Präsenzunterricht teilgenommen haben. Auch vor dem Hintergrund der „feiertagsbedingten Verteilungsgerechtigkeit“ wird der Unterricht mit dieser Teilgruppe am 10.05.2021 begonnen.   

Für die Schülerinnen und Schüler, die erst in der B-Woche am Präsenzunterricht teilnehmen werden, werden bis Sonntag, 09.05.2021, 18.30 Uhr Wochenplanarbeitsaufgaben in die HPI-Cloud eingestellt. Für die Schüler*innen, die bereits in der kommenden A-Woche am Präsenzunterricht teilnehmen, werden Wochenplanarbeitsaufgaben bis zum 16.05.2021, 18.30 Uhr, in die HPI-Cloud eingestellt.

Für die Jahrgangsstufe Q1 wird der Präsenzunterricht in der Schule unter besonderen Hygieneschutzbedingungen, wie er seit dem 22. Februar 2021 praktiziert wird, fortgesetzt. Die Schüler*innen der Jahrgangsstufe Q2 nehmen regulär ihre Abiturprüfungstermine wahr.

Regelungen für das Fach Musik (Jgst. 5-6)

Am Donnerstagnachmittag findet der Unterricht der Bläserklassen ab 15.00 Uhr als verkürzte Videokonferenz statt.

Fortsetzung des Betreuungsangebots

Weiterhin wird für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 auf Antrag der Eltern und Erziehungsberechtigten eine pädagogische Betreuung angeboten.

Auch können weiterhin Schüler*innen aus allen anderen Jahrgangsstufen, deren häusliche Situation keine angemessene Bearbeitung der Wochenplanaufgaben zulässt, auf Antrag an dem bereits bestehenden erweiterten Betreuungsangebot teilnehmen.
Die Anträge – die Stufen 5 – EF betreffend – sind weiterhin über die Klassen- bzw. Kursleitungen an den Erprobungsstufenkoordinator Björn Igelbrink zu richten.

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung entfällt.

Nachmittagsunterricht in der Sek I

Der Nachmittagsunterricht in der Sek I findet regulär ebenfalls für die genannten Teilgruppen in Präsenz in der Schule statt.

Ergänzungsstunden Sek I

Vertiefende Ergänzungsstunden zur fachspezifischen Förderung am Nachmittag in der Sek I finden als verkürzte Videokonferenzen (45 Minuten) um 15.00 Uhr statt.

DaZ-Erstförderung/-Anschlussförderung

Die Schüler*innen, die an der DaZ-Erst- und Anschlussförderung teilnehmen, erhalten ihren regulären – individuell zugeschnittenen – DaZ-Unterricht in A- und B-Woche und partizipieren in den übrigen Stunden in beiden Wochen am regulären Unterricht im Klassenverband.

Mensanutzung

Ab dem 10.05.2021 ist der Verkauf in der Mensa unter Einhaltung des Hygienekonzepts in der ersten und zweiten Pause sowie in der Mittagspause gewährleistet.

Sportunterricht

Die Sporthallen sind innerhalb der Präsenzlernphase jeweils lediglich für eine bzw. für eine halbierte Lerngruppe nutzbar. Der Sportunterricht soll vornehmlich im Freien stattfinden. Dazu ist auch nach Absprache der Sportplatz nutzbar. Es gilt das fachspezifische, schulintern ausdifferenzierte Hygienekonzept der Sportfachschaft vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Coronabetreuungs-verordnung.

Aufgabenumfang

Der Aufgabenumfang für die Wochenplanarbeit umfasst pro Woche 30 Minuten pro Nebenfach und 90 Minuten pro Hauptfach. Die erledigten Aufgaben werden im gemeinsamen Unterricht in der anschließenden Präsenzunterrichtswoche dieser Teilgruppe besprochen.

Leistungsbewertung (5 – EF)

Mit dem Einsetzen des Präsenzunterrichts im Wechselmodell wird es auch wieder möglich sein, Klassenarbeiten und Klausuren zu schreiben. Die Anzahl wurde für dieses Schulhalbjahr auf der Grundlage eines ministeriellen Ergänzungserlasses aus Pandemiegründen letztlich auf eine Schriftliche Leistungsüberprüfung reduziert.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 wird so im Fach Mathematik in jeder Klasse eine Klassenarbeit geschrieben, in allen anderen „schriftlichen“ Fächern wird ein entsprechendes Ersatzformat durchgeführt.

Über den Klassenarbeitsplan für das Fach Mathematik werden Sie in Kürze durch ein gesondertes Schreiben informiert. Über das jeweilige Ersatzleistungsformat informiert Sie die jeweilige Fachlehrkraft.

Die Klassen- und Klausurarbeitsphase für die Jahrgangsstufen 5-EF beginnt ab dem 19. Mai 2021. Für die Jahrgangsstufe EF gilt dann ab dem 19.05.2021 der reguläre Klausurplan für alle betreffenden Fächer.

Testpflicht

Seit dem 12.04.2021 gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimali-gen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Gute Erfahrungen mit dem Prozedere durften wir bereits sammeln. Die jeweilig unterrichtenden Lehrkräfte werden die Testung anleiten, sodass Handlungssicherheit gewährleistet ist.

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Testung erfolgt i.d.R. jeweils montags und mittwochs vor Schul- bzw. Unter-richtsbeginn. Schüler*innen, die montags oder mittwochs gefehlt haben, begeben sich bitte am Folgetag (Dienstag bzw. Donnerstag) zu Beginn der ersten Stunde zu den Sonnensegeln der Mensa, um unter Aufsicht den Test nachzuholen.

Den Schüler*innen, die in der Kooperationsschiene am Hannah-Arendt-Gymnasium Unterricht haben, wird vor der ersten großen Pause im Sekretariat des Graf-Adolf-Gymnasiums ein Testkit zur Verfügung gestellt.

Nur im Fall einer Negativtestung ist die Teilnahme am Präsenzunterricht gestattet.

Weitere Maßnahmen

Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8

Jahrgangsstufe 8: Die regulär für März 2021 geplanten Lernstandserhebungen werden auf den Beginn des kommenden Schuljahrs und somit in die Jahrgangsstufe 9 verschoben, um einen zeitlichen Ausgleich zu gewährleisten.

Fortsetzung von Ferienprogrammen zur Förderung

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird seitens der Landesregierung NRW generell in Aussicht gestellt. Die außerschulischen Angebote – vor allem auch in den Ferien – sollen einerseits das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schüler*innen in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Über hoffentlich bald wirksame regionale außerschulische Angebote werden wir Sie und Euch sobald wie möglich informieren. Bitte melden Sie sich bis zum 21.05.2021 bei der Klassen- bzw. Stufenleitung, wenn Ihr Kind Interesse an einem solchen Unterstützungsangebot hat.

Mit Unterstützung des Schulträgers werden wir auf der Grundlage der Rückmeldungen bedarfsgerechte Angebote planen.

Eine diesbezügliche bedarfsgerechte Konzeptionierung wurde jüngst seitens des Schulträgers in Aussicht gestellt.

Berufliche Orientierung

Die berufsorientierenden Maßnahmen (KAoA) finden in den Jahrgangsstufen 8 bis EF – sofern möglich – im digitalen Distanzunterricht statt. In Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitung auch in Präsenz im betreffenden Betrieb genehmigt werden.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Unsicherheiten wird das Aussetzen der Klassen- und Kursfahrten bis zum 05. Juli 2021 verlängert.

In der Hoffnung, dass Ihnen und Euch diese Informationen weiterhelfen, um auch in der kommenden Zeit Lernprozesse weiterhin sinnvoll und tragfähig zu gestalten – ob in Distanz oder Präsenz -, wünsche ich Ihnen und Euch, liebe Schüler*innen, liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigten sowie Ihnen, liebe Kolleg*innen, weiterhin viel Energie, Durchhaltevermögen und hoffentlich auch Freude an den gemeinsamen Lernprozessen. Ich bin sehr froh, zu erleben und durch viele Rückmeldungen zu erfahren, dass das bisherige „digitale und präsente Miteinander“ ebenfalls sinnvolle Lernarrangements und ein Empfinden von Gemeinsamkeit stiften konnte.

Wir freuen uns alle sehr darauf, Euch bzw. Ihre Kinder nun auch wieder in Präsenz – unter Beachtung des Hygienekonzepts des GAG – wiedersehen zu dürfen.

Mit herzlichem Gruß und besten Wünschen

Evelyn Futterknecht

(Schulleiterin)