Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 10
Das Praktikum findet immer in der 1. und 2. vollen Woche nach den Sommerferien statt.
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt ab sofort nicht mehr über den Zettel “Unternehmensdaten”, sondern online hier (die Daten werden zur Organisation des Praktikums und zur Sicherstellung der Betreuung während des Praktikums benötigt. Alle Daten werden mit dem Ende des jeweils aktuellen Halbjahres gelöscht.)
Termin für das Schuljahr 2024/25: 26.08.2024 bis 06.09.2024
Termin für das Schuljahr 2025/26: 01.09.2025 bis 12.09.2025
Termin für das Schuljahr 2026/27: 07.09.2026 bis 18.09.2026
Termin für das Schuljahr 2027/28: 06.09.2027 bis 17.09.2027
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Betriebspraktika bieten die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Dadurch soll ein zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge gefördert werden.
Schülerbetriebspraktika können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Berufsfelder besser einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können; ein Praktikum kann letztlich auch den Zugang zu einem passenden Studien- oder Ausbildungsplatz erleichtern.
Das Betriebspraktikum für Schülerinnen und Schüler der 10 am GAG findet ab 2016/17 jedes Jahr in der 2. und 3. Schulwoche nach den Sommerferien statt .
Da gute Praktikumsplätze in der Regel schnell vergeben sind, empfehlen wir, sich frühzeitig (1 Jahr im voraus) um einen interessanten Praktikumsplatz zu kümmern. Dabei sind in erster Linie Unternehmen, Behörden und Organisationen aus der Region zu wählen, so dass eine Betreuung inklusive Besuch der Praktikantin / des Praktikanten durch die betreuende Lehrkraft sichergestellt ist.
Hierzu heisst es im RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21. 10. 2010 – 411-6.08.03.06-92511:
“Praktikumsbetriebe sollen so ausgewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann.
Praktika im Ausland unterliegen strengeren Anforderungen und müssen über die Schule bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden.
Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen und den formalen Anforderungen, so wie sie im Fach Deutsch und beim “Bewerbungsseminar” unseres Partnerunternehmens vermittelt wurden, entsprechen. Die Bewerbung wird bewertet.
Fahrtkostenerstattung
Mit Schreiben vom 21.2.2018 hat die obere Schulaufsichtsbehörde die Entfernungsgrenze zwischen Wohnort der Schülerinnen und Schüler und der Praktikumsstelle auf 30 km festgelegt. Das bedeutet, dass Fahrtkosten nur dann erstattet werden, wenn der Praktikumsplatz innerhalb der Entfernungsgrenze von 30 km liegt. Liegt der Praktikumsplatz außerhalb der Entfernungsgrenze, werden gar keine Fahrtkosten erstattet.
Ist das Angebot an möglichen Ausbildungsstätten regional begrenzt, so ist eine ausführliche, schriftliche Begründung für den weiter entfernten Praktikumsplatz vorzulegen. Ob dieser Begründung stattgegeben wird, entscheidet nicht die Schule, sondern die Stadt Tecklenburg, Abteilung “Zentrale Dienste und Finanzen Schulen Jugend Sport”.
Nach Möglichkeit ist das Deutschlandticket zu benutzen.
Gesundheitszeugnis
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrungsbescheinigung) wird benötigt, wenn Sie mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist u.a. im Bereich der Gastronomie, in Altenpflegeheimen und in Kindergärten der Fall. Es findet lediglich eine ca 30-minütige Belehrung nach dem § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes, keine Untersuchung statt. Wer ein Gesundheitszeugnis braucht, füllt bitte das Formular “Gesundheitszeugnis” (siehe unten) aus, lässt es von den Eltern unterschreiben und reicht dies spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn bei mir ein. Die Belehrung findet für alle Schülerinnen und Schüler des GAG unmittelbar vor Praktikumsbeginn im Gesundheitsamt in Lengerich statt.
2 Wochen vor Praktikumsbeginn
Melde dich umgehend bei deiner betreuenden Lehrkraft, um den Praktikumsbesuch zu organisieren.
Melde Dich noch einmal in Deinem Betrieb bei Deinem Betreuer.
Stelle sicher, dass Du Deine Praktikumsstelle täglich erreichst (Bus, Bahn etc.).
sobald die Liste der betreuenden Lehrer aushängt (direkt nach den Sommerferien)
Melde dich umgehend bei deiner betreuenden Lehrkraft, um den Praktikumsbesuch zu organisieren.
Während des Praktikums
Falls Du krank wirst, melde Dich in Deinem Betrieb ab. Auch in der Schule musst Du Dich telefonisch abmelden. (Nenne dabei auch deinen Betreuungslehrer.)
bei auftretenden Problemen kontaktiere sofort deine betreuende Lehrkraft
Sammel die Belege über die Kosten der Anfahrt.
Hinweise zur Praktikumsmappe
Formale und inhaltliche Vorgaben, sowie Kriterien zur Bewertung der Praktikumsmappe finden sich unten auf dieser Seite bei den Downloads. Versäumnisse bei der Einhaltung von Terminen werden von der betreuenden Lehrkraft bei der Bewertung mit einbezogen.
Downloads
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- Bescheinigung_zum_Schulwegticket.pdf
- Bestellliste_Praktikumsfahrkarten.pdf
- rechtliche_Grundlagen.pdf
- Gesundheitsszeugnis.pdf
- Hinweise zur Bewertung und formale Anforderungen an Bericht und Bewerbung
- Praktikumsbescheinigung
- Antrag auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Praktikum
- rechtlicher Leitfaden des Ministeriums
Bitte einreichen bei: Frau Lüttmann, Stadt Tecklenburg, Fachbereich 10 – Schulverwaltungsamt, Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg
Kopie bitte an berufsberatung@gag.schule
Bitte öffnen Sie die Dateien nicht direkt, da es zu Problemen beim Ausdruck kommen kann. Gehen Sie wie folgt vor:
rechtsklick –> Ziel speichern unter –> öffnen mit Acrobat Reader
Für betreuende Lehrkräfte
Reisekosten_fuer_Lehrer (bitte ausfüllen und bei Frau Stille einreichen)
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