Erprobungsstufe
Willkommen am GAG! – Die Erprobungsstufe in den Klassen 5 und 6
Der Übergang in das Gymnasium erfolgt nach dem vierten Grundschuljahr. Die Grundschule berät die Eltern und erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin bzw. des Schülers eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere Laufbahn geeignet erscheint. Die letztendliche Entscheidung über die Anmeldung am Graf-Adolf-Gymnasium treffen aber die Erziehungsberechtigten.
Von Bedeutung für den schulischen Erfolg des Kindes am Gymnasium sind neben theoretischen Begabungen und Fertigkeiten sein Lernwille und eigenständiges Interesse am Lernen, seine Belastbarkeit und Arbeitsbereitschaft. Bei der Anmeldung spricht die Schulleitung mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind auch über diese Aspekte, bei Bedarf wird ein weiteres Beratungsgespräch vereinbart.
Die Klassen 5 und 6 sind zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst mit dem Ziel, den Übergang von der Grundschule zu erleichtern, indem an Arbeitsweisen der Grundschule angeknüpft wird. Von Anfang an ist der Unterricht auf die Anforderungen des Gymnasiums und dessen Bildungsziel – die allgemeine Studierfähigkeit – ausgerichtet. In den Klassen 5 und 6 haben die Schülerinnen und Schüler wöchentlich 30 Unterrichtsstunden. Durch die Umstellung zu “G9Neu” ab dem Schuljahr 2019/20 bedeutet das, dass es bei uns als Halbtagsgymnasium keinen verpflichtenden Nachmittagsunterricht gibt. Klassenübergreifend gibt es eine dreistündige „Bläserklasse“, die zwei Jahre parallel zum zweistündig unterrichteten Musikunterricht eingerichtet wird. Individuelle Instrumentenproben finden an einem Nachmittag statt. Ähnlich konzipiert ist die „Chorklasse“, die die Inhalte des Musikunterrichts vokalpraktisch erarbeitet und ebenfalls mit drei Stunden wöchentlich unterrichtet wird. Hier steht Stimmbildung und das gemeinsame Singen im Vordergrund.
Die Einteilung innerhalb der Parallelklassen eines Jahrgangs erfolgt unter Berücksichtigung regionaler Kriterien und eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses. Zudem bleiben Grundschülerinnen und Grundschüler immer auch mit Mitschülerinnen und Mitschülern ihrer Herkunftsklasse in einer GAG-Klasse.
Im offenen Ganztagsangebot bietet das GAG für alle Schülerinnen und Schüler in der Schulmensa einen Mittagsimbiss sowie Arbeitsgemeinschaften, die freiwillig in der siebten und achten Stunde besucht werden können. Das AG-Angebot kann musikalische, künstlerische und sportliche Angebote ebenso wie Theater- und Computerprojekte umfassen. Freiwillig kann zudem von montags bis donnerstags in der Zeit von 14.15 Uhr bis 15.45 Uhr die Hausaufgaben- und Lernbetreuung besucht werden.
In den Erprobungsstufenkonferenzen, die vierteljährlich stattfinden und an denen alle in den Klassen 5 und 6 unterrichtenden Lehrkräfte teilnehmen, wird die persönliche Entwicklung jedes Kindes eingehend besprochen, ggf. bei Schwierigkeiten Hilfe angeregt, die mit den Eltern im Weiteren abgestimmt wird. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Kind das Gymnasium besuchen kann, fällt mit der Versetzung oder der Nichtversetzung am Ende der zweijährigen Erprobungsstufenzeit. Da die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit bilden, findet keine Nichtversetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 statt. Drei Jahre beträgt die maximale Gesamtverweildauer in der Erprobungsstufe, das heißt, auf Elternwunsch kann die Klasse 6 wiederholt werden. Nachprüfungen sind am Ende der Klasse 6 nicht möglich.
Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 erfolgen intensive Beratungen zur Wahl der zweiten Fremdsprache, Französisch, Latein oder Spanisch, die obligatorisch ab der Klasse 7 zu belegen ist. Durch Informationsveranstaltungen, Schnupperunterricht und einen Informationsabend sollen die Kinder und ihre Eltern so beraten werden, dass sie sich für Französisch, Latein oder Spanisch entscheiden können. Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 erfolgen ebenfalls die Beratungen zur Wahl des Profilzweiges ab der Mittelstufe. Denn zur Klasse 7 wird der in der Erprobungsstufe bestehende Klassenverband aufgelöst und jedes Kind wählt ein bilinguales, ein kreatives oder ein MINT-Profil. Auch hier erfolgt die Beratung an einem Informationsabend und bei Bedarf in Form von individuellen Gesprächen. Während der Erprobungsstufenzeit bemüht das GAG sich um einen intensiven Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen. Deren Teilnahme an Erprobungsstufenkonferenzen, ggf. gegenseitige Unterrichtshospitationen oder fachspezifische Gesprächsnachmittage dienen der Verwirklichung des Zieles, die Arbeitsweise der Grundschule kennen zu lernen und fortzusetzen und somit Übergangsprobleme einzugrenzen.
Um den Schulwechsel fließend zu gestalten, lädt das GAG interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte im November oder Dezember zu einem Informationsabend ein, dem der „Tag der offenen Tür“ folgt. Beratungsgespräche mit der Möglichkeit für individuelle Fragen können bei Bedarf vereinbart werden. Nach den Anmeldetagen gibt es einen „Schnuppernachmittag“ zum Kennenlernen der Klassen und neuen Klassenleitungen für die angehenden Fünftklässler*innen noch vor den Sommerferien, einen unterrichtsfrei gestalteten ersten Schultag am GAG mit Klassenfotos, eine sanfte erste Schulwoche mit viel Zeit beim Klassenlehrer bzw. bei der Klassenlehrerin sowie mit den Klassenpatinnen und Klassenpaten aus dem Jahrgang 9. Das Begrüßungsfrühstück mit dem sechsten Jahrgang und die Kennenlerntage in der Ev. Jugendbildungsstätte Tecklenburg mit einer gemeinsamen Übernachtung und einem bunten Rahmenprogramm mit erlebnispädagogischen Stationen und vielen Spielen erleichtern das Einleben in den neuen Klassenverband. Neben einem Hallensportfest am letzten Tag vor den Herbstferien erwarten die „Neuen“ ein Weihnachtssingen in der Aula und andere Aktionen im ersten Schuljahr am GAG. Patenschülerinnen und Patenschüler aus dem 9. bzw. 10. Jahrgang begleiten die Kinder innerhalb der Erprobungsstufe und gestalten mit Spielideen regelmäßig Patenpausen und Streitschlichterinnen und Streitschlichter können bei Konfliktangelegenheiten vermitteln.
Die Klassenfahrt im sechsten Jahrgang oder das Projekt „Medienpass NRW“, die Teilnahme am bundesweiten Vorlesewettbewerb oder am „Bundeswettbewerb Fremdsprachen“ in der Klasse 6, der Känguru-Mathematik-Wettbewerb,
(Ig)