Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs ab dem 15. März 2021

Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs ab dem 15. März 2021

Liebe Schulgemeinschaft,

wie bereits mitgeteilt hat uns am 05. März 2021 die aktuelle SchulMail des Schulministeriums NRW erreicht, die neue Hinweise zur partiellen Rückkehr in den Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen beinhaltet.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Schulministeriums (vgl. Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs nach dem 15.03.2021) werden für die Zeit bis zu den Osterferien folgende Regelungen gelten:

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und zum verantwortungsvollen Umgang mit den schulischen Erfordernissen wird es auch am Graf-Adolf-Gymnasium ab dem 15.03.2021 Wechselunterricht geben.

Dies bedeutet, dass jeweils eine Hälfte aller Lerngruppen der Jahrgangsstufen 5 – EF in Präsenz in der Schule unterrichtet wird, während die andere Hälfte zu Hause Wochenplanaufgaben bearbeitet. Der bisherige Distanzunterricht, der durch Video- und Audiokonferenzen geprägt war, kann so in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien nicht fortgesetzt werden, da sich alle Lehrkräfte dann wieder im Präsenzunterricht befinden werden.

Die Klassen- und Stufenleitungen der Jahrgangsstufen 5 – EF haben den Klassenpflegschaften bereits mitgeteilt, in welcher Woche jede/r einzelne Schüler*in in Präsenz in der Schule unterrichtet wird und wann Wochenplanaufgaben zu erarbeiten sind. Die Zuteilungen sind auf der Grundlage pädagogischer Erwägungen sowie der Regelung, dass Schüler*innen der Sek I, die Geschwister in der Sek I haben, gemeinsam mit diesen in der A-Woche zur Schule fahren können, vorgenommen worden.

Für die Schülerinnen und Schüler, die erst in der B-Woche am Präsenzunterricht teilnehmen werden, werden bis Sonntag, 14.03.2021, 18.00 Uhr Wochenplanarbeitsaufgaben in die HPI-Cloud eingestellt. Für die Schüler*innen, die bereits in der A-Woche am Präsenzunterricht teilnehmen, werden Wochenplanarbeitsaufgaben bis zum 21.03.2021, 18.00 Uhr, in die HPI-Cloud eingestellt.

Für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 wird der Präsenzunterricht in der Schule unter besonderen Hygieneschutzbedingungen, wie er seit dem 22. Februar 2021 praktiziert wird, fortgesetzt.

Fortsetzung des Betreuungsangebots

Weiterhin wird für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 auf Antrag der Eltern und Erziehungsberechtigten eine pädagogische Betreuung in beiden Wochen vor den Osterferien ermöglicht.

Auch können weiterhin Schüler*innen aus allen anderen Jahrgangsstufen, deren häusliche Situation keine angemessene Bearbeitung der Wochenplanaufgaben zulässt, auf Antrag an dem bereits bestehenden erweiterten Betreuungsangebot teilnehmen.
Die Anträge – die Stufen 5 – EF betreffend – sind weiterhin über die Klassen- bzw. Kursleitungen an den Erprobungsstufenkoordinator Björn Igelbrink zu richten.

Besonderheiten (Sek I) gelten für den Unterricht in Religion, Musik mit Schienenstruktur, WP I und WP II:

Da wir in der Sek I die Schülerinnen und Schüler lediglich im (hälftigen) Klassenverband unterrichten dürfen, werden auch die oben genannten Fächer und Fächer des WP I sowie des WP II laut der betreffenden SchulMail des MSB nicht im Kurssystem stattfinden können.
Die Schüler*innen werden auch für diese Fächer bis spätestens Sonntag mit Wochenplanarbeitsaufgaben zu versorgen sein, die sie im Unterricht in Präsenz dann im Klassenverband erledigen werden. Das eingestellte Material ist dann bitte für die betreffende Stunde mitzubringen.
Die normalerweise die jeweiligen Kurse unterrichtenden Lehrkräfte, die dann zur Aufsicht in den jeweiligen Klassen des betreffenden Jahrgangs eingesetzt sind, werden nach dreißig Minuten wechseln, um den jeweiligen Schüler*innen des eigenen Kursfaches Hilfestellungen zu geben.

Regelungen für das Fach Musik (Jgst. 5-7)

Im Fach Musik wird übergreifend Musiktheorie im Klassenverband angeboten werden, um damit jedem Profil gerecht werden zu können. Am Donnerstagnachmittag findet der Unterricht für die betreffenden Kurse ab 15.00 Uhr als verkürzte Videokonferenz statt.

Regelungen für das Fach Religion (Jgst. 5-9)

Seitens des Ministeriums wird betont, dass mit dem Übergehen zum Präsenzunterricht „nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Familien stärker entsprochen“ werden soll (siehe aktuelle SchulMail).
Mit dem Ziel eines systematischen Angebots werden Module zur Ressourcenstärkung in Pandemiezeiten für die Stufen 5-9 zur Verfügung gestellt, die in den Unterrichtsstunden (in Präsenz und als Wochenplan) im Fach Religion genutzt werden sollen, sodass eine diesbezügliche Selbstreflexion und Ressourcenstärkung in einem geschützten Rahmen unterstützt werden kann.

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung entfällt.

Nachmittagsunterricht in der Sek I

Der Nachmittagsunterricht in der Sek I findet grundsätzlich ab 15.00 Uhr als verkürzte 45-minütige Videokonferenz statt, damit die Schüler*innen nach der sechsten Stunde die Möglichkeit haben, in Ruhe nach Hause zu fahren.

Ergänzungsstunden Sek I

Vertiefende Ergänzungsstunden zur fachspezifischen Förderung am Nachmittag in der Sek I finden ebenfalls als verkürzte Videokonferenzen (45 Minuten) um 15.00 Uhr statt.

DaZ-Erstförderung/-Anschlussförderung

Die Schüler*innen, die normalerweise an der DaZ-Erst- und Anschlussförderung teilnehmen, partizipieren nun in beiden Wochen am regulären Unterricht im Klassenverband. Individuelle Fördermöglichkeiten (DaZ) per Videokonferenzen wurden den betreffenden Schüler*innen bereits mitgeteilt.

Mensanutzung

Die Verpflegung in der Mensa ist unter Einhaltung des Hygienekonzepts in der ersten und zweiten Pause gewährleistet. Der Verkauf findet zu diesen Zeiten statt.

Sportunterricht

Die neue Sporthalle ist innerhalb der Präsenzlernphase lediglich für eine bzw. für eine halbierte Lerngruppe nutzbar. Der Sportunterricht soll vornehmlich im Freien stattfinden. Dazu ist auch nach Absprache der Sportplatz nutzbar. Es gilt das fachspezifische, schulintern ausdifferenzierte Hygienekonzept der Sportfachschaft vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Coronabetreuungsverordnung.

Aufgabenumfang

Der Aufgabenumfang für die Wochenplanarbeit umfasst pro Woche 30 Minuten pro Nebenfach und 90 Minuten pro Hauptfach. Die erledigten Aufgaben werden im gemeinsamen Unterricht – in der B-Woche in Präsenz, für die Schüler*innen, die in der B-Woche Wochenplanaufgaben bearbeiten, in der nächsten gemeinsamen Unterrichtsstunde nach den Osterferien – ob in Präsenz oder als Videokonferenz – besprochen.

In den kommenden zwei Wochen werden keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen (5 – EF) vorgenommen. Die Präsenzlernphase dient vor allem der psychosozialen Integration, dem Wiederankommen im präsenten (halben) Klassenverband und der Wiederaufnahme des regulären Unterrichts in Präsenz.

Diese pandemiebedingten Regelungen gelten vor dem Hintergrund des am 10. März 2021 aktualisierten Hygienekonzepts des Graf-Adolf-Gymnasiums.

Wir freuen uns alle sehr darauf, Euch bzw. Ihre Kinder bald endlich auch in Präsenz – unter Beachtung des Hygienekonzepts des GAG – wiedersehen zu dürfen.

Mit herzlichem Gruß und in Vorfreude auf unser Wiedersehen

Evelyn Futterknecht
(Schulleiterin)