Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs ab 31.05.2021

Pandemiebedingte Regelung des Schulbetriebs ab 31.05.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung und den damit verbundenen sinkenden Infektionszahlen wird es nun wieder ermöglicht, ab dem 31.05.2021 zum regulären Präsenzunterricht – unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen – zurückzukehren. Wir freuen uns alle sehr darauf und möchten mit diesem Schreiben Orientierung für diese bevorstehende Unterrichtsphase in „Vollpräsenz“ gewährleisten.

Folgende Regelungen werden auf der Grundlage der Beschlüsse des Schulministeriums bis aufs Weitere gelten:

Ab Montag, 31. Mai 2021, kehren „grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. (…)

 Für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten: 

  * An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;

  * danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;

  * die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

 Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse” (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

 Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

 Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest (…) unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht – so wie es mit der SchulMail vom 22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.

Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.“ MSB NRW

Regelungen für das Fach Musik (Jgst. 5-6)

Am Donnerstagnachmittag findet der Unterricht der Bläserklassen regulär unter besonderen Hygienebedingungen in Präsenz statt. Einzelunterricht in individuell zugeteilten Räumen (1 Raum pro Schüler*in) findet unter Beachtung des bereichsspezifischen Hygienekonzepts und vorheriger Testung von Schüler*innen und Lehrkräften statt.

Hausaufgabenbetreuung (Jgst. 5-6)

Ab dem 31.05.2021 wird von montags bis donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung von 14.15 Uhr bis 15.45 Uhr angeboten. Bitte richten Sie diesbezügliche Anmeldungen frühzeitig an Frau Schmitzdorff-Krumme (schmitzdorff@gag.schule).

Nachmittagsunterricht in der Sek I

Der Nachmittagsunterricht in der Sek I findet regulär ebenfalls in Präsenz in der Schule statt.

Ergänzungsstunden Sek I, individualisiertes Lernen und Arbeitsgemeinschaften

In der Regel (!) finden vertiefende Ergänzungsstunden zur fachspezifischen Förderung am Nachmittag in der Sek I ebenfalls regulär in Präsenz statt.

Arbeitsgemeinschaften finden auch wieder regulär statt.

DaZ-Erstförderung/-Anschlussförderung

Die Schüler*innen, die an der DaZ-Erst- und Anschlussförderung teilnehmen, erhalten ihren regulären – individuell zugeschnittenen – DaZ-Unterricht und partizipieren in den übrigen Stunden am regulären Unterricht im Klassenverband.

Mensanutzung

Ab dem 31.05.2021 ist der Verkauf unter Einhaltung des Hygienekonzepts in der ersten und zweiten Pause sowie in der Mittagspause in der Mensa gewährleistet. Es gilt dabei zu beachten, dass vor dem Hintergrund des Hygienekonzepts auch in der Mittagspause weniger Sitzplätze in der Mensa zur Verfügung stehen.  

Sportunterricht

Die Sporthallen sind innerhalb der Präsenzlernphase jeweils lediglich für eine Lerngruppe nutzbar. Der Sportunterricht soll vornehmlich im Freien stattfinden. Dazu ist auch nach Absprache der Sportplatz nutzbar. Es gilt das fachspezifische, schulintern ausdifferenzierte Hygienekonzept der Sportfachschaft vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Coronabetreuungsverordnung.

Leistungsbewertung (5 – EF)

Bereits seit dem Einsetzen des Präsenzunterrichts im Wechselmodell ist es auch wieder möglich, Klassenarbeiten und Klausuren zu schreiben. Die Anzahl wurde für dieses Schulhalbjahr auf der Grundlage eines ministeriellen Ergänzungserlasses aus Pandemiegründen nun neuerdings auf eine Schriftliche Leistungsüberprüfung reduziert. Die Schüler*innen sind über die jeweiligen Klassenarbeits- und Klausurtermine bzw. über die jeweiligen „Ersatzleistungsformate“ bereits seitens der Klassen- und Stufenleitungen bzw. seitens der jeweiligen Fachlehrkräfte informiert worden.

Testpflicht

Seit dem 12.04.2021 gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, wöchentlich an zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Die jeweilig unterrichtenden Lehrkräfte leiten die Testung an, sodass Handlungssicherheit gewährleistet ist.

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Testung erfolgt i.d.R. für die Jahrgangsstufen 8 – Q1 jeweils montags und mittwochs vor Schul- bzw. Unterrichtsbeginn, für die Jahrgangsstufen 5 – 7 jeweils dienstags und donnerstags. Schüler*innen, die an den jeweiligen „Testtagen“ gefehlt haben, begeben sich bitte am Folgetag zu Beginn der ersten Stunde zu den Sonnensegeln der Mensa, um unter Aufsicht den Test nachzuholen.

Den Schüler*innen, die in der Kooperationsschiene am Hannah-Arendt-Gymnasium Unterricht haben, wird vor der ersten großen Pause im Sekretariat des Graf-Adolf-Gymnasiums ein Testkit zur Verfügung gestellt.

Nur im Fall einer Negativtestung ist die Teilnahme am Präsenzunterricht gestattet.

Weitere Maßnahmen

Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8

Jahrgangsstufe 8: Die regulär für März 2021 geplanten Lernstandserhebungen werden auf den Beginn des kommenden Schuljahrs und somit in die Jahrgangsstufe 9 verschoben, um einen zeitlichen Ausgleich zu gewährleisten.

Fortsetzung von Ferienprogrammen zur Förderung

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird seitens der Landesregierung NRW generell in Aussicht gestellt. Die außerschulischen Angebote – vor allem auch in den Ferien – sollen einerseits das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schüler*innen in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Über hoffentlich bald wirksame regionale außerschulische Angebote werden wir Sie und Euch sobald wie möglich informieren. Bitte informieren Sie die Klassenleitung sobald wie möglich, wenn Sie für Ihr Kind ein derartiges Angebot in Anspruch nehmen wollen.

Berufliche Orientierung gemäß KAoA

„Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse”

und „KAoA-kompakt” sowie die „Berufseinstiegsbegleitung”. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist.

Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.“ MSB NRW

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Unsicherheiten wird das Aussetzen der Klassen- und Kursfahrten bis zum 05. Juli 2021 verlängert. Zu den Besonderheiten zu den Stornierungskosten lesen Sie bitte die oben zugänglich gemachte SchulMail des Schulministeriums.

In der Hoffnung, dass Ihnen und Euch diese Informationen weiterhelfen, um auch in der kommenden Zeit Lernprozesse weiterhin sinnvoll und tragfähig zu gestalten, wünsche ich Ihnen und Euch, liebe Schüler*innen, liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigten sowie Ihnen liebe Kolleg*innen, weiterhin viel Energie und hoffentlich auch Freude an den gemeinsamen Lernprozessen. Ich bin sehr froh, zu erleben und durch viele Rückmeldungen zu erfahren, dass das bisherige „digitale und präsente Miteinander“ ebenfalls sinnvolle Lernarrangements und ein Empfinden von Gemeinsamkeit stiften konnte.

Wir freuen uns alle sehr darauf, Euch bzw. Ihre Kinder bald auch wieder im Klassen- bzw. Kursverband wiedersehen zu können!

Mit herzlichem Gruß und besten Wünschen

Evelyn Futterknecht

(Schulleiterin)