Aktuell: Geänderte Bestimmungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Aktuell: Geänderte Bestimmungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Am heutigen Nachmittag erreichte die Schulen in NRW eine aktuelle ministerielle Nachricht zur angekündigten Änderung der Coronabetreuungsverordnung. Demnach ist ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorgesehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Dies gilt insbesondere auch in den Pausen und beim Gang durch das Gebäude.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. Wir werden dies in den nächsten Tagen mit den entsprechenden Gremien diskutieren. Bis dahin empfiehlt die Schulleitung dringend, weiterhin auch in unterrichtlichen Zusammenhängen die MNB zu tragen.

Die gesamte Textversion der ministeriellen Nachricht kann hier abgerufen werden.

Mit herzlichem Gruß

Die Schulleitung