Start ins neue Schuljahr 2020/2021 am GAG (aktualisiert am 11.08.)

Start ins neue Schuljahr 2020/2021 am GAG (aktualisiert am 11.08.)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

bevor wir am Mittwoch, 12.08.2020 um 8.20 Uhr mit dem Unterricht beginnen, hier die wichtigsten Hygiene- und Verhaltensregeln für den Schulstart:

Beruhend auf dem Konzept der Landesregierung soll der Regelschulbetrieb in NRW möglichst als Präsenzunterricht stattfinden. Dabei muss der Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein.

Sollte Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes oder deshalb nicht möglich sein, da Lehrkräfte dafür nicht eingesetzt werden können und kein Vertretungsunterricht erteilt werden, findet verpflichtender Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler statt.

Ab sofort bis zunächst zum 31.August 2020 besteht sowohl im Schulgebäude als auch auf dem gesamten Schulgelände für alle Personen eine Mund-Nase-Schutz Verpflichtung (Maskenpflicht). Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler auch für den Unterricht auf festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Lehrkräfte haben im Falle des Unterschreitens des Mindestabstands auch immer eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Im Sekretariat wird dennoch eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar sein.

Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Klassenübergreifende feste Lerngruppen können in Ausnahmen gebildet werden. In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden (Sitzpläne).

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Unterrichtspflicht.

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden nach Rücksprache mit den Eltern unmittelbar und unverzüglich von den Eltern abzuholen.

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihr Zeugnis noch nicht im Original erhalten haben, bringen bitte eine Schutzhülle oder eine Mappe mit, ihr werdet eure Zeugnisse am ersten Schultag erhalten.

Einen guten, gesunden und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr 2020/2021

Wünscht Ihnen und Euch

Herzlichst,

Stefanie Wittlage

Stellv. Schulleiterin

Wichtige Ergänzung (11.08.):

Am 03.08. wurde vom Ministerium für Schule und Bildung bekanntgegeben, welche Vorgaben für die Durchführung des “Regelunterrichts” im neuen Schuljahr gelten. Zur Ansicht dieser verbindlichen Vorgaben klicken Sie bitte hier.