Geburtstagsgeschenk fürs Grundgesetz

Geburtstagsgeschenk fürs Grundgesetz

Die Feier anlässlich des 70. Geburtstags des Deutschen Grundgesetzes am Graf-Adolf-Gymnasiums begann in der ersten großen Pause mit einem Ständchen der Klasse 5b durch die Schulmikrofonanlage. „Happy Birthday, liebes Grundgesetz!“ sangen die Schülerinnen und Schüler voller Überzeugung und wollten damit noch einmal an die besondere Errungenschaft unserer Verfassungsgeberinnen und Verfassungsgeber erinnern. Zuvor hatten sie sich im Politikunterricht mit der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahme zur Übernahme der Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz befasst. Die vierzig Jahre nach der Verlesung des Grundgesetzes im November 1989 von fast allen Staaten der Welt vertraglich beschlossene Kinderrechtskonvention, in der Kinderrechte besondere Beachtung finden, traf bei den Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern auf große Begeisterung. Dass ein Kind seitdem neben dem Anspruch auf Bildung, elterliche Fürsorge und gewaltfreie Erziehung auch ein Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung hat, begrüßte die Klasse 5b sehr. In Form von Standbildern erzählten sie kurze Geschichten zu den verschiedenen Kinderrechten, sodass die Mitschülerinnen und Mitschüler erraten konnten, um welches Recht es sich handelte. In der zweiten Pause wurde zur Feier des Tages von Schülerinnen und Schülern eines Sozialwissenschaftskurses selbst gebackener Geburtstagskuchen für einen guten Zweck verkauft: Damit die im Grundgesetz für uns verbürgten Menschenrechte auch immer mehr weltweit zum Tragen kommen, setzten die Schülerinnen und Schüler den Erlös als Spende für Amnesty International ein, nachdem sie zuvor das Grundgesetz studiert und die Grundrechte mit den in der Menschenrechtscharta verfassten Menschenrechten verglichen hatten und besonders große Ähnlichkeiten feststellen konnten. Nach der Feier dieses ehrwürdigen Älterwerdens und der vorherigen Beschäftigung mit dem Grundgesetz und der Kinderrechtskonvention sind sich alle einig: Die im Koalitionsvertrag veranschlagte Übernahme der Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz wäre ein angemessenes Geburtstagsgeschenk zum Siebzigsten.

(Fu)