Anmeldungen für die Jahrgangsstufen 5 und EF zum Schuljahr 2026/27
Die Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 und für die Einführungsphase EF als erstes Jahr in der Oberstufe am Graf-Adolf-Gymnasium (GAG) werden vom 23. bis 27. Februar 2026 täglich von 14 bis 18 Uhr im Schulgebäude, Hofbauers Kamp 2-4 in 49545 Tecklenburg, entgegengenommen. Anmeldungen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat der UNESCO-Schule unter der Nummer 05482-93800
möglich.
Für individuelle Beratungsgespräche steht die Schulleitung jederzeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter dieser Nummer zur Verfügung.
Die Schulleitung führt im Rahmen der Anmeldung in jedem Einzelfall ein kurzes Gespräch mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten und mit dem Kind.
Fünftklässler*innen und Schüler*innen in der Oberstufe legen das Abitur in der Jahrgangsstufe 13 ab. Nach vier Grundschuljahren können die Schüler*innen neun weitere Jahre am Graf-Adolf-Gymnasium verbringen bzw. beim Wechsel in die Oberstufe drei weitere Jahre.
Die neu angemeldeten Schüler*innen geben bei der Anmeldung zur Klasse 5 bitte mit an, welchen Musikkurs sie belegen möchten: Im Angebot sind die dreistündige Bläserklasse, die ebenfalls dreistündige Chorklasse und der zweistündige Musikkurs.
Das GAG bietet viele verschiedene Sprachen an:
– Englisch (ab Klasse 5)
– Französisch, Latein oder Spanisch (als zweite Fremdsprache ab Klasse 7)
– Französisch (ab Klasse 9)
– Spanisch (neu einsetzend ab der Einführungsphase).
Als Profile für die Mittelstufe ab Klasse 7 sind ein bilinguales Angebot sowie ein MINT- und Kreativ-Angebot wählbar.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung für die Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahr 2026/27 vorzulegen:
– das Halbjahreszeugnis der Klasse 4
– die Schulformempfehlung der Grundschule
– ein Nachweis über den Impfschutz gegen Masern (in der Regel durch den Impfausweis)
– der Anmeldeschein der Grundschule (in vierfacher Ausfertigung)
– die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (zur Einsichtnahme)
– falls relevant: ein Sorgerechtsnachweis (bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten)
– ein ausgefüllter Ausdruck des Anmeldebogens (der mit einem Klick hier heruntergeladen werden kann)
– bei Teilnahme an der Bläserklasse: ein ausgefüllter Ausdruck des Anmeldeformulars (das mit einem Klick hier zu öffnen ist)
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule bzw. nach einem entsprechenden Abschluss des berufsbildenden Schulwesens oder nach der zehnten Klasse eines Gymnasiums (G9) kommen ebenfalls in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten zur Anmeldung für die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2026/27. Auch nach dem 27. Februar 2026sind übrigens noch Anmeldungen für die EF am GAG zum kommenden Schuljahr möglich.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres
- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (zur Einsichtnahme)
- ein Nachweis über den Impfschutz gegen Masern (in der Regel durch den Impfausweis)
- die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist am Schuljahresende zusammen mit dem Abschluss- oder Versetzungszeugnis nachzuweisen.
- falls relevant: ein Sorgerechtsnachweis (bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten)
Weitere geeignete Unterlagen können ebenfalls zum Anmeldegespräch mitgebracht werden.
Herzlich willkommen am GAG zum Schuljahr 2026/27!
Text: Wm, Ig
Foto: Das Tafelbild haben Schülerinnen der Jahrgangsstufe 5 im Januar 2026 entworfen.