Betriebspraktikum in der Jgst. 10

Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 10

Das Praktikum findet immer in der 1. und 2. vollen Woche nach den Sommerferien statt.

Termin für das Schuljahr 2026/27: 07.09.2026 bis 18.09.2026
Termin für das Schuljahr 2027/28: 06.09.2027 bis 17.09.2027
Termin für das Schuljahr 2028/29: 28.08.2028 bis 08.09.2028
Termin für das Schuljahr 2029/30: 20.08.2029 bis 31.08.2029
Termin für das Schuljahr 2030/31: 12.08.2030 bis 23.08.2030

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Betriebspraktika bieten die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Dadurch soll ein zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge gefördert werden.
Schülerbetriebspraktika können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Berufsfelder besser einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können; ein Praktikum kann letztlich auch den Zugang zu einem passenden Studien- oder Ausbildungsplatz erleichtern.

Das Betriebspraktikum für Schülerinnen und Schüler der 10 am GAG findet ab 2016/17 jedes Jahr in der 2. und 3. Schulwoche nach den Sommerferien statt .

Da gute Praktikumsplätze in der Regel schnell vergeben sind, empfehlen wir, sich frühzeitig (1 Jahr im Voraus) um einen interessanten Praktikumsplatz zu kümmern. Dabei sind in erster Linie Unternehmen, Behörden und Organisationen aus der Region zu wählen, so dass eine Betreuung inklusive Besuch der Praktikantin / des Praktikanten durch die betreuende Lehrkraft sichergestellt ist.

Hierzu heißt es im RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21. 10. 2010 – 411-6.08.03.06-92511: “Praktikumsbetriebe sollen so ausgewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann.

Wir empfehlen dringend, die Arbeitsbereiche Kindergarten und Schule nicht zu wählen, da dort wenig neue Erfahrungen gesammelt werden können. Weiterhin sollten die Praktika nicht im elterlichen Betrieb / am Arbeitsplatz de Eltern stattfinden.

Praktika im Ausland unterliegen strengeren Anforderungen und müssen über die Schule bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden.

Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen und den formalen Anforderungen, so wie sie im Fach Deutsch vermittelt wurden, entsprechen. Die Bewerbung inklusive Lebenslauf wird bewertet.

Eine Bescheinigung der Schule für die Betriebe im Vorfeld ist unten downloadbar, wenn der Betrieb diese vorgelegt haben möchte.

 

Anmeldung
Wenn Du erfolgreich einen Praktikumsplatz gefunden hast, musst Du diesen bei der Schule anmelden. Nutze dafür das unten im Downloadbereich angefügte Anmeldeformular und reiche dieses bis spätestens 2 Wochen vor den Sommerzeugnissen (der Klasse 9) bei deiner Klassenleitung ein!

 

Fahrtkostenerstattung

Mit Schreiben vom 21.2.2018 hat die obere Schulaufsichtsbehörde die Entfernungsgrenze zwischen Wohnort der Schülerinnen und Schüler und der Praktikumsstelle auf 30 km festgelegt. Das bedeutet, dass Fahrtkosten nur dann erstattet werden, wenn der Praktikumsplatz innerhalb der Entfernungsgrenze von 30 km liegt. Liegt der Praktikumsplatz außerhalb der Entfernungsgrenze, werden gar keine Fahrtkosten erstattet.

Ist das Angebot an möglichen Ausbildungsstätten regional begrenzt, so ist eine ausführliche, schriftliche Begründung für den weiter entfernten Praktikumsplatz vorzulegen. Ob dieser Begründung stattgegeben wird, entscheidet nicht die Schule, sondern die Stadt Tecklenburg, Abteilung “Zentrale Dienste und Finanzen Schulen Jugend  Sport”.

Nach Möglichkeit ist das Deutschlandticket zu benutzen, so dass in den meisten Fällen gar keine zusätzlichen Fahrtkosten entstehen sollten.

Gesundheitszeugnis

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrungsbescheinigung) wird benötigt, wenn Sie mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist u.a. im Bereich der Gastronomie, in Altenpflegeheimen und in Kindergärten der Fall. Es findet lediglich eine ca 30-minütige Belehrung nach dem § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes, keine Untersuchung statt. Wer ein Gesundheitszeugnis braucht, füllt bitte das Formular “Gesundheitszeugnis” (siehe unten) aus, lässt es von den Eltern unterschreiben und reicht dies spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn bei mir ein. Die Belehrung findet für alle Schülerinnen und Schüler des GAG unmittelbar vor Praktikumsbeginn im Gesundheitsamt in Lengerich statt.

 

In den 3 Tagen vor Praktikumsbeginn, also direkt nach den Sommerferien

Melde dich umgehend bei deiner betreuenden Lehrkraft, um den Praktikumsbesuch zu organisieren.
Melde Dich noch einmal in Deinem Betrieb bei Deinem Betreuer.
Stelle sicher, dass Du Deine Praktikumsstelle täglich erreichst (Bus, Bahn etc.).

 

Während des Praktikums

Falls Du krank wirst, melde Dich in Deinem Betrieb ab. Auch in der Schule musst Du Dich telefonisch abmelden. (Nenne dabei auch deinen Betreuungslehrer.)
Bei auftretenden Problemen kontaktiere sofort deine betreuende Lehrkraft

Hinweise zur Praktikumsmappe

Formale und inhaltliche Vorgaben, sowie Kriterien zur Bewertung der Praktikumsmappe finden sich unten auf dieser Seite bei den Downloads. Versäumnisse bei der Einhaltung von Terminen werden von der betreuenden Lehrkraft bei der Bewertung mit einbezogen.

 

Downloads

 

Für betreuende Lehrkräfte

Reisekosten für Lehrer (bitte ausfüllen und im Sek. einreichen)